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   SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06 KR   

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https://dejure.org/2007,113319
SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06 KR (https://dejure.org/2007,113319)
SG Hannover, Entscheidung vom 02.03.2007 - S 39 KN 55/06 KR (https://dejure.org/2007,113319)
SG Hannover, Entscheidung vom 02. März 2007 - S 39 KN 55/06 KR (https://dejure.org/2007,113319)
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  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
    Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Leistungserbringers aus Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 670, 683 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), da die Behandlung des Klä-gers als Privatpatient mit der Verpflichtung die Kosten selbst zu tragen, weder dem wirkli-chem noch dem mutmaßlichen Willen des Klägers entspricht (vgl. Hessisches Landesso-zialgericht, a.a.O.; Bundessozialgericht, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R).
  • LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 5/04

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung für Mietkosten einer

    Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
    Ein etwaiger Bereicherungsausgleich müsste sich daher ebenfalls zwischen dem Leistungserbringer und der Beklagten vollziehen und nicht zwischen Leistungserbringer und dem Kläger (vgl. Hessisches Landessozialgericht, a.a.O.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.01.2006, Az.: L 1 KR 5/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 4 KR 273/04

    Anspruch auf Versorgung mit einer motorisierten Bewegungsschiene (CPM-Schiene)

    Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
    Bei dieser Sachlage kann eine Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber dem Leistungserbringer nicht entstehen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.04.2006, Az.: L 4 KR 273/04).
  • LSG Hessen, 01.09.2005 - L 1 KR 699/03

    Krankenversicherung - Zweck des Kostenerstattungsanspruchs bzw -verfahrens nach §

    Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
    Die Regelung ist auf die Erstattung schon verauslagter Kosten zugeschnitten (Kostenerstat-tungsanspruch) und entsprechend auf die Freistellung des Versicherten von einer ihm gegenüber bestehenden, aber noch nicht erfüllten Forderung eines Leistungserbringers anzuwenden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 01.09.2005, Az.: L 1 KR 699/03 m.w.N.).
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