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SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06 KR |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R
Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung - …
Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Leistungserbringers aus Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 670, 683 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), da die Behandlung des Klä-gers als Privatpatient mit der Verpflichtung die Kosten selbst zu tragen, weder dem wirkli-chem noch dem mutmaßlichen Willen des Klägers entspricht (…vgl. Hessisches Landesso-zialgericht, a.a.O.; Bundessozialgericht, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R). - LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 5/04
Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung für Mietkosten einer …
Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
Ein etwaiger Bereicherungsausgleich müsste sich daher ebenfalls zwischen dem Leistungserbringer und der Beklagten vollziehen und nicht zwischen Leistungserbringer und dem Kläger (…vgl. Hessisches Landessozialgericht, a.a.O.; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.01.2006, Az.: L 1 KR 5/04). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 4 KR 273/04
Anspruch auf Versorgung mit einer motorisierten Bewegungsschiene (CPM-Schiene) …
Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
Bei dieser Sachlage kann eine Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber dem Leistungserbringer nicht entstehen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.04.2006, Az.: L 4 KR 273/04). - LSG Hessen, 01.09.2005 - L 1 KR 699/03
Krankenversicherung - Zweck des Kostenerstattungsanspruchs bzw -verfahrens nach § …
Auszug aus SG Hannover, 02.03.2007 - S 39 KN 55/06
Die Regelung ist auf die Erstattung schon verauslagter Kosten zugeschnitten (Kostenerstat-tungsanspruch) und entsprechend auf die Freistellung des Versicherten von einer ihm gegenüber bestehenden, aber noch nicht erfüllten Forderung eines Leistungserbringers anzuwenden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 01.09.2005, Az.: L 1 KR 699/03 m.w.N.).